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Gesetzliche Grundlagen
Es besteht ein Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI mit den Landesverbänden der Pflegekassen. Alle für die Versorgung der Bewohner erforderlichen Leistungen der Pflege werden nach § 43 SGB XI erbracht. Gleichzeitig werden Hilfen nach § 68 BSHG (ab 2005: §§ 61-66 SGB XII) geleistet. Vertraglich ist die Vergütung der vollstationären Pflegeleistungen, der medizinischen Behandlungspflege und sozialen Betreuung sowie die Vergütung der Unterkunft und Verpflegung nach dem Achten Kapitel des Elften Buches Sozialgesetzbuch und nach § 93 BSHG vereinbart. DatenschutzhinweisIhre persönlichen Daten, die Sie ev. in Formulare dieser Website eintragen (Mailformular, Gästebuch) werden von uns nur für die unmittelbar ersichtlichen Zwecke verwendet und nicht an Dritte weiter gegeben. |
Anschrift
TrägerCaritas-Krankenhilfe Berlin e. V. Tel.: (030) 85784242 www.caritas-krankenhilfe-berlin.de Gestaltungletzte Aktualisierungam 21.7.2008 |
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